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Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bildungsforschung

Lehramt an Berufskollegs (LABG) Unterrichtsfach Sozialpädagogik

Mit dem Studiengang Lehramt an Berufskollegs/ Unterrichtsfach Sozialpädagogik erhalten Studierende, neben einer fachlichen und methodischen Einführung in die Sozialpädagogik, Einblick in historisch-systematische Grundlagen der Sozialpädagogik. Darüber hinaus erfolgt eine Einführung in Methoden- und Handlungskompetenzen in den sozialpädagogischen Handlungsfeldern. Thematische Schwerpunkte bilden die Grundlagen der Pädagogik der Frühen Kindheit und die Grundlagen der Jugendhilfe. Ebenso werden Theorien und Forschungsansätze sowie Konzepte der Sozialpädagogik erörtert. Im Rahmen von fachdidaktischen Veranstaltungen ist auch die Vermittlung von methodischen sowie didaktischen Prinzipien des Unterrichtens, im Hinblick auf sozialpädagogische Themen, Inhalt dieses Studiengangs.

Qualifizierungsziel 
Das Studium des Fachs Sozialpädagogik qualifiziert die Absolvent:innen für das Lehramt am Berufskolleg. Dabei ist der Bachelor ein akademischer Abschluss, mit dem man die Universität verlassen und eine Berufstätigkeit in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit aufnehmen kann. Der mögliche, sich anschließende Masterstudiengang bereitet explizit auf die Lehrtätigkeit an den Berufskollegs und Fachschulen vor. Mit dem erfolgreichen Abschluss wird gleichsam die Zugangsberechtigung für den 18-monatigen Vorbereitungsdienst Lehramt (Referendariat) und die spätere Einstellung als Lehrkraft in den Schuldienst erworben. Zukünftige mögliche Tätigkeitsbereiche umfassen dabei den gesamten Bereich des öffentlichen beruflichen Schulwesens (Berufsschule, Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule, Fachoberschule Berufliches Gymnasium sowie Fachschule).

Start ins Studium

Zugangsvoraussetzungen
Für die Aufnahme des Studiums BA Lehramt Berufskolleg wird die allgemeine Hochschulreife bzw. ein vergleichbarer Abschluss vorausgesetzt. Die berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik ist ein zulassungsbeschränktes Fach welches mit einem Orts-NC belegt ist. Daher ist eine Bewerbung für dieses Fach notwendig. Der Studienbeginn des Bachelorstudiums erfolgt immer im Wintersemester, der Wechsel, beziehungsweise die Aufnahme des Masterstudiums kann sowohl im Sommer- wie auch im Wintersemester erfolgen.
Bezüglich des Bachelorstudiums gibt es eine Bewerbungsfrist. Alle wichtigen Termine und Fristen rund um Bewerbung und Einschreibung finden Sie hier:

Studienaufbau und Modulhandbücher

Derzeit wird der Studiengang Sozialpädagogik (Lehramt an Berufskollegs) im Institut für Sozialpädagogik, Erwachsenenbildung und Pädagogik der frühen Kindheit (ISEP) nach folgenden Studienordnungen studiert:

  • Lehramt nach LABG 2009 (Ab WS 2011/12)
  • Lehramt nach LABG 2016 (Aktuelle Studienordnung seit dem Wintersemester 2016/17)
  • Lehramt nach LABG 2022 (Ab WS 2022/23)

Modulhandbücher & Studienverlaufspläne
Modulhandbücher Bachelor/ Master

Wichtiger Hinweis: Die Modulhandbücher, Studienverlaufspläne und Prüfungsordnungen sind mitunter different. Achten Sie also immer darauf, die für Ihren Studiengang passenden Informationen aufzurufen.

Prüfungsordnungen

Allgemeine Prüfungsordnung Lehramtsbachelorstudiengang
Die allgemeine Prüfungsordnung für den Lehramtsbachelorstudiengang finden Sie hier:

Fächerspezifische Bestimmungen – Prüfungsordnung Sozialpädagogik als Unterrichtsfach am BK

Fachpraktische Tätigkeiten

Das 52-Wochen-Fachpraktikum, auch fachpraktische Tätigkeit genannt, richtet sich an alle Studierende des Lehramtes für das Berufskolleg und ist verpflichtend. Es folgt dem Ziel, Studierenden einen Einblick in die Arbeitsfelder der später zu unterrichtenden Schülerinnen und Schülern zu geben und somit im Studium erworbenes theoretisches Wissen mit der Praxis zu verknüpfen. Die fachpraktische Ausbildung ist unabhängig von der Prüfungsordnung (LPO, Bachelor/ Master Modellversuch, Bachelor/ Master LABG 2009) im Allgemeinen dann abzuleisten, wenn keine einschlägige Berufsausbildung vorliegt. Dabei besteht auch die Möglichkeit fachpraktische Tätigkeiten im Rahmen von Auslandspraktika zu absolvieren. Die Anerkennung der insgesamt absolvierten Fachpraktika erfolgt abschließend durch das Landesprüfungsamt.

Merkblatt mit allen wichtigen Informationen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anerkennung der fachpraktischen Tätigkeiten im Rahmen des Lehramts an Berufskollegs (LABG 2009/ 2016/ 2022):

Kontakt und Beratung
orga.sozialpaedagogik.fk12tu-dortmundde

Beratungssprechstunde Fachpraktika
Teilen Sie bitte unserer Studentischen Hilfskraft Dominik Orlowsky Ihr Anliegen per Mail mit. Bei Bedarf kann ein individueller Telefontermin zur Beratung vereinbart werden. Schicken Sie bitte Ihre Unterlagen für die Anrechnung der fachpraktischen Tätigkeit gescannt im PDF-Format gebündelt in einer Mail an: orga.sozialpaedagogik.fk12tu-dortmundde. Wir kümmern uns im Anschluss um Ihr Anliegen und melden uns bei Ihnen.

Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
Die abschließende Anerkennung der 52 Wochen erfolgt durch das Landesprüfungsamt. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Außenstelle Essen bei Fragen und Beratungen zur Fachpraktischen Tätigkeit im Rahmen eines Lehramtsstudiums für das Berufskolleg nach LABG 2009/ 2016/ 2022 bzw. das Erstellen einer Bescheinigung über den Nachweis (§ 5(6) Lehramtszugangsverordnung) gern zur Verfügung.

Kontaktpersonen:

Studierendenvertretung
Hier kommen Sie zu der Seite des AStA sowie der Fachschaft Sozialpädagogik:

KONTAKT
Prof. Dr. Uwe Uhlendorff
Professor für Sozialpädagogik, Schwerpunkt Didaktik der Sozialpädagogik
Tel.: 0231 755-7102
E-Mail senden

Suzana Ružić
Verwaltung und Finanzen
Tel.: 0231 755-5584
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